(Wieder-)Eintritt in die Evangelische Kirche

Wie man wieder in die Evangelische Kirche aufgenommen wird 

Negative Erfahrungen  mit der Kirche, Enttäuschungen über die Haltung der Kirche in bestimmten gesellschaftlichen Fragen, persönliche Auseinandersetzungen mit dem Pfarrer, vielleicht aber auch die Möglichkeit, Kirchensteuern zu sparen ....., die Gründe für einen Kirchenaustritt können vielfältig sein. 

Vieles kann aber auch zu einer neuen Annäherung  an die Kirche führen: ein Gespräch, eine Fernsehsendung, eine einschneidende Lebenserfahrung, das Kennenlernen eines Menschen, der sich in seiner Kirchengemeinde engagiert oder auch die Bitte, eine Patenschaft für ein Kind zu übernehmen. 

Im Bereich der Evangelischen Kirche von Westfalen beantragen über 5000 Menschen jährlich die Aufnahme in die Kirche. 

Was muß ich tun, um wieder in die Kirche aufgenommen zu werden? 

Kurz gesagt: mit jemandem darüber sprechen. Drei Möglichkeiten bieten sich an: 

1. Rufen Sie Ihren Pfarrer/in  an und verabreden Sie ein Gespräch. 

2. Sie können, auch wenn Ihre Mitgliedschaft normalerweise an die Kirchengemeinde gebunden ist, in deren Bereich Sie wohnen, auch das Gespräch mit einem anderem Pfarrer/einer anderen Pfarrerin  führen und sich einer anderen Gemeinde anschließen. 

3. In manchen Städten (Arnsberg, Dortmund) gibt es "Wiedereintrittsstellen".

Keine Angst: das stattfindende Gespräch ist keine Glaubensprüfung. Sie müssen dabei Ihren damaligen Kirchenaustritt auch nicht rechtfertigen. Das Gespräch soll Ihnen Gelegenheit geben, offen über Ihre Erfahrungen mit Kirche zu sprechen. Es soll Ihrer Beratung und Orientierung dienen. Wenn Sie entschlossen sind, (wieder) zur Kirche gehören zu wollen, dann unterschreiben Sie einen Antrag auf Aufnahme in die Evangelische Kirche

Wenn Sie noch nicht getauft sind, wird der/die Pastor/in alle Fragen, die mit Ihrer Taufe  zu tun haben, ausführlich besprechen. Mitglieder jeder christlichen Kirche müssen getauft sein. In der Regel werden Sie in unserer Gemeinde in einem kleinen, persönlichen Gottesdienst, der direkt am Taufstein stattfindet, getauft. Presbyter heißen Sie in der Petri-Pauli-Gemeinde willkommen. Mit der Aufnahme in die Kirche verbunden ist die Einladung zum Gottesdienst und zur Teilnahme am Leben der Kirchengemeinde. 

Der Eintritt in die Kirche selber kostet nichts. Als Mitglied der Kirche haben Sie, sofern Sie Lohn- oder Einkommenssteuern zahlen müssen, 9% dieser Steuer als Kirchensteuer zu zahlen. Durch diese Koppelung nimmtr die Kirchensteuer Rücksicht auf die Leistungskraft des Einzelnen und verteilt sie einigermaßen gerecht und auf viele Schultern. Sie haben das Recht, sich jederzeit zu informieren, was die Evangelische Kirche von Westfalen mit dem Geld macht. 

Warum in der Kirche sein? 

Manche sagen: an Gott glauben kann ich auch ohne Kirche. Vielleicht kann man das - aber wie konkret und faßbar ist ein solcher Glaube? Die Kirche Jesu Christi ist sicher nicht deckungsgleich mit den Mitgliederkarteien der Konfessionen. Aber der Glaube ist auch nicht nur eine innere Einstellung. Er will in Gemeinschaft gelebt sein. 

Die Aufgaben und Tätigkeiten der Kirche sind vielfältig: Gottesdienste und Kirchenmusik, Kinder- und Jugendarbeit, Unterricht und Bildung, persönliche Seelsorge und vielfältige Beratungs- und Hilfsangebote, persönliche Frömmigkeit und der Einsatz für Frieden, Gerechtigkeit und Bewahrung der Schöpfung  - all dies gehört zu den kirchlichen Aufgaben. Vieles strahlt in die Gesellschaft hinein: Kirchenräume  sind Orte der Stille und der Besinnung.

Das Begehen des Kirchenjahres  mit seinen großen Festen ist auch eine zentrale kulturelle Aufgabe. Viel ehrenamtliche Arbeit  wird gerade in der Kirche geleistet: In Krankenhäusern und Hospizen, Beratungsstellen und Pfarrhäusern, aber auch Besuchsdienstkreisen, Krabbelgruppen und Seniorenclubs: Überall gibt es Frauen und Männer, die sich liebevoll und engagiert um andere kümmern. Aus dem Glauben heraus entstehen immer wieder die Motivation und die Freude, sich für andere einzusetzen. 

Mit der Kirchenmitgliedschaft erwerben Sie verschiedene Rechte, z. B. das Recht, ein Patenamt zu übernehmen, kirchliche Dienste in Anspruch zu nehmen (z. B. die kirchliche Trauung, das kirchliche Begräbnis) und an weiteren Angeboten Ihrer Kirchengemeinde teilzunehmen. Vor allem aber werden Sie Teil dieser weltweiten Gemeinschaft, die sich auf Jesus Christus beruft und unterstützen deren Arbeit. 

Fragen rund um einen Wiedereintritt 

An wen muss ich mich wenden, wenn ich wieder in die Kirche eintreten will? 

An Ihren zuständigen Pfarrer. Wer dies ist, sagt Ihnen in Zweifelsfällen unser Gemeindebüro (02921/13000). Sie können sich auch an die Wiedereintrittsstelle des Kirchenkreises wenden. 

Werde ich noch einmal getauft? 

Die Taufe ist einmalig. Sie wird grundsätzlich von allen Kirchen gegenseitig anerkannt. Darum werden Sie bei einem Kircheneintritt nicht noch einmal getauft, auch dann nicht, wenn Sie früher einer anderen anerkannten christlichen Gemeinschaft angehört haben.

Und wenn ich noch nicht getauft bin? 

Dann werden Sie durch die Taufe in die evangelische Kirche aufgenommen. Dem Gottesdienst geht ein Taufunterricht bzw. eine Reihe von Gesprächen voraus. Sie können so den christlichen Glauben und die evangelische Kirche näher kennen lernen.

Muss ich mich prüfen lassen, wenn ich wieder in die Kirche eintrete? 

Nein. Vorgesehen ist in der Regel lediglich ein Gespräch mit einem Pfarrer oder einer Pfarrerin sowie die Teilnahme an einem Gottesdienst mit Teilnahme am Abendmahl. Ihre Entscheidung sollte aber auf jeden Fall eine bewußte und reiflich überlegte sein. 

Werde ich der Gemeinde vorgestellt? 

Wenn Sie es nicht ausdrücklich möchten, nein. Taufe und/oder Wiedereintritt werden in der Regel nach dem Gottesdienst mit einem kleinen Ritus vollzogen.

Welche Unterlagen werden benötigt? 

Sofern Sie dem Pfarrer oder der Pfarrerin nicht persönlich bekannt sind, sollten Sie Ihren Personalausweis dabei haben. Außerdem werden bei einem Wiedereintritt die Daten über den Kirchenaustritt (Austrittsbescheinigung) und möglichst auch die Taufurkunde benötigt.

Was kosten mich Eintritt und Mitgliedschaft? 

Der Eintritt in die evangelische Kirche ist kostenlos. Als Mitglied zahlen Sie Kirchensteuer, das sind 9 Prozent der Lohn- oder Einkommenssteuer. Dies gilt ab einem Bruttoeinkommen von 866,99 € für Ledige, 1625,99 € für Verheiratete und 2195,99 € für Verheiratete mit einem Kind. Wer 2.500 € brutto im Monat verdient, zahlt etwas mehr als 16 € Kirchensteuer monatlich.

Die Kirchensteuer kann als Sonderausgabe von der Einkommenssteuer abgesetzt werden. So verringert sich Ihre Steuerschuld. Die Kirche ist dankbar, dass ihre Mitglieder die kirchliche Arbeit mit Spenden und Kollekten und vor allem mit der Kirchensteuer unterstützen. Falls Sie eine Lohnsteuerkarte haben: Bitte lassen Sie Ihre Kirchenzugehörigkeit nach Ihrem Wiedereintritt eintragen. Jugendliche, Studierende, Arbeitslose, Rentner etc. zahlen keine Kirchensteuer.  

Was hat der Staat mit der Kirchensteuer zu tun? 

Der Staat zieht die Kirchensteuer mit der Lohnsteuer ein. Für diese Dienstleistung zahlt die Kirche an den Staat eine Gebühr. Ein eigenes kirchliches System wäre erheblich teurer.