Trauungen

Bedeutung 

Drei Dinge stehen in einem Traugottesdienst im Mittelpunkt:

    • der Dank, dass ich einen Partner gefunden habe, mit dem ich mich verstehe 
    • das Versprechen der Liebe und Treue 
    • die Bitte um den Segen Gottes, seine Begleitung und Hilfe für das gemeinsame Leben.

Gestaltung des Gottesdienstes 

Ein Traugottesdienst beginnt mit dem feierlichen Einzug des Brautpaares. Es folgen die Begrüßung, ein gemeinsames Lied, ein Gebet, ein Psalm, in dem Lob und Dank ausgedrückt werden. 

Die Predigt kann sehr persönlich sein oder eher an einem Bibelwort entlang gehen. Das kann im Traugespräch abgesprochen werden. Der Trauspruch, den sich das Paar wählt, wird aber auf jeden Fall einbezogen werden. 

Die eigentliche Trauhandlung besteht aus vier Teilen:
1. Schriftworte 
2. Traufrage und -versprechen 
3. Ringwechsel 
4. Segnung 

Am Ende stehen die Fürbitten, die oft von Freunden und Verwandten gesprochen werden, das Vaterunser und der Schlusssegen. Dann zieht das Paar aus der Kirche aus. 

Was muss ich tun? 

Gerade im Hinblick auf eine Hochzeit ist es wichtig, sich frühzeitig - und bevor man die Räumlichkeiten für die Hochzeitsfeiern anmietet - mit den Pastoren der Gemeinde in Verbindung zu setzen. Es kann immer mal vorkommen, dass die Kirche wegen anderer Trauungen „ausgebucht“ ist. 

Etwa 6-8 Wochen vor der Trauung wird ein Traugespräch geführt, in dem alle wichtigen Fragen in Bezug auf den Traugottesdienst besprochen werden.

Manches können Sie in Vorbereitung darauf schon tun: 

    • Sie können sich einen Trauspruch aussuchen, der Sie durch Ihr Leben begleiten soll.
    • Sie können Lieder auswählen bzw. sich Gedanken zur musikalischen Gestaltung des Gottesdienstes machen. 
    • Sie können sich einen Kollektenzweck überlegen. 
    • Sie können sich Gedanken zum Blumenschmuck machen. Den stellt in der Regel das Brautpaar. Möchten Sie, dass auch die Bänke geschmückt werden? Das ist ein bisschen Arbeit, aber sieht sehr schön aus. Manchmal organisieren das Eltern oder Schwiegereltern. 
    • Für das Traugespräch selbst halten Sie bitte Ihre Tauf- und Konfirmationsdaten bereit. 

Fragen rund um die Trauung 

Dürfen wir während des Gottesdienstes fotografieren oder filmen? 

Das ist grundsätzlich erlaubt. Es wird allerdings darum gebeten, dass eine Person das Filmen oder Fotografieren übernimmt, um unnötige Unruhe zu vermeiden. Auch sollten sich die Filmer bzw. Fotografen im Hintergrund halten und den Gottesdienst nicht stören. 

Kann ein uns bekannter Pfarrer/ eine uns bekannte Pfarrerin uns trauen, die nicht in der Gemeinde arbeitet? 

Ja, natürlich. Allerdings muss der zuständige Ortspfarrer ein Einverständnis abgeben (Dimissiorale). Sprechen Sie das mit Ihrem Pfarramt vor Ort ab.

Kann ich auch in einer Kirche heiraten, zu der ich nicht als Gemeindeglied gehöre? 

Dafür gilt das Gleiche. Zunächst zuständig für die Trauung ist der Pfarrer/ die Pfarrerin des Pfarrbezirks, zu dem einer der Partner gehört. Wenn Sie sich gerne in einer anderen Kirche trauen lassen möchten, sollten Sie sich an den Pfarrer oder die Pfarrerin wenden, der an der gewünschten Kirche Dienst tut und an den Ortspfarrer Ihres Wohnorts. Er muss ein sogenanntes "Dimissoriale" ausstellen.

Können wir Tag und Uhrzeit der kirchlichen Trauung wählen? 

Grundsätzlich ja. Üblich sind Freitag- bzw. Samstagnachmittag. Auf jeden Fall sollten Sie den Termin frühzeitig mit dem Pastor und dem Gemeindebüro absprechen. In der stillen Woche vor Ostern und an einigen Festtagen sind keine Trauungen möglich.

Gibt es eine ökumenische Trauung? 

Wenn ein Partner evangelisch, der/die andere katholisch ist, kann eine Trauung mit Beteiligung eines evangelischen Pfarrers oder einer Pfarrerin und eines katholischen Pfarrers gefeiert werden. Eine solche Trauung wird „ökumenisch“ genannt. Ganz richtig ist der Ausdruck nicht: der Gottesdienst wird entweder nach der evangelischen Ordnung mit Beteiligung des katholischen Pfarrers oder nach katholischer Ordnung mit Beteiligung des evangelischen Pfarrers oder der Pfarrerin gefeiert.

Kann ein Paar nur getraut werden, wenn es standesamtlich geheiratet hat? 

Ja. Die kirchliche Trauung kann nur stattfinden, wenn das Paar zuvor eine rechtsgültige Ehe eingegangen ist.

Wir möchten unsere Trauung mit der Taufe unseres Kind verbinden. Geht das? 

Natürlich. Von vielen Pfarrerinnen und Pfarrern wird ein solcher Gottesdienst „Traufe“ (Taufe und Trauung in einem Gottesdienst) genannt. Es haben sich inzwischen eigene Formen entwickelt. Sprechen Sie mit Ihrer Pfarrerin oder Ihrem Pfarrer!